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Angaben gemäß § 5 TMG:

Rot-Weiß Pfaffenhofen e. V. Brunnbachstraße 7

91154 Roth

Vertreten durch:

[Vertreten durch: Pascal Weidmann, Brunnbachstraße 7, 91154 Roth]

Kontakt:

Telefon:

E-Mail: info@rw-pfaffenhofen.de

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister. Registergericht:Amtsgericht Nürnberg Registernummer: VR201509

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Pascal Weidmann

 

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Kontaktformular

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SATZUNG BAYERN FANCLUB

"Rot-Weiß Pfaffenhofen"

 

§ 1 Name und Sitz

 

Der am 29.07.2013 gegründete Fanclub führt den Namen „Rot-Weiß Pfaffenhofen“

und hat seinen Sitz in Roth/Pfaffenhofen. Der Fanclub soll beim Amtsgericht Nürnberg mit dem Zusatz „ e. V.“ eingetragen werden.

 

 

§ 2 Zweck und Aufgaben

 

Der FC Bayern Fanclub „Rot-Weiß Pfaffenhofen e. V.“ verfolgt ausschließlich die Pflege zu

seinem Mutterverein FC Bayern München 1900 e.V. Der Fanclub will insbesondere

 

a) unter Einhaltung dieses Grundgedankens durch die Pflege der Kameradschaft und Freundschaft die Mitglieder miteinander verbinden

 

b) die Geselligkeit fördern

 

c) Fahrten zu Spielen des FC Bayern München unternehmen oder sonstige

Veranstaltungen durchführen, die dem kulturellen und geselligen Gemeinwohl förderlich sind,

 

 

§ 3 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist jeweils von August bis Juli (Saisonjahr).

 

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

1. Mitglieder können alle werden, die sich zur Vereinsgesinnung bekennen, bereit sind die Bestrebung des Fanclubs im Sinne des Grundgedankens zu unterstützen und vorbehaltlos dessen Satzung anerkennen.

 

2. Minderjährige können die Mitgliedschaft nur erwerben, wenn ihre Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag unterschrieben haben.

 

 

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

 

Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. Ausnahmslos Bedingung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Ausstellung einer Einzugsermächtigung bezüglich des Beitrages.

 

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft endet:

 

1. durch Tod

 

2. durch Austritt, der schriftlich beim Verein eingereicht werden muss.

Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrag ist nicht möglich.

 

3. Bei Nichtzahlung des Beitrags bis spätestens 31.08. des jeweiligen Jahres.

 

4. durch Ausschluss (siehe § 10, Pkt. 2)

 

 

 

§ 7 Mitgliedschaftsrechte

 

Mitglieder ab 16 Jahren sind berechtigt Anträge zu stellen und an Abstimmungen und Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechts mitzuwirken.

 

 

§ 8 Pflichten der Mitglieder

 

Die Mitglieder des Fanclubs sind verpflichtet:

 

1. den Fanclub in seiner Bestrebung zu unterstützen,

2. eine reibungslose Einzugsermächtigung zu gewährleisten,

3. das Clubeigentum schonend zu behandeln,

4. abtrünnige Mitglieder unverzüglich dem Vorstand zu melden.

 

 

§ 9 Mitgliedsbeitrag

 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der ordentlichen Mitgliedsversammlung jährlich festgesetzt. Der jährliche Beitrag beträgt 12,- € und wird ab dem 16. Lebensjahr erhoben.

Der Beitrag muss jährlich bis zum 31. August beim Kassier eingezahlt werden.

 

 

§ 10 Strafen

 

Durch den Vorstand können Mitglieder sofort ausgeschlossen werden:

 

1. bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung,

 

2. bei Unterlassung oder Haftung, die sich gegen den Fanclub, seine Zwecke und Aufgaben oder sein Ansehen auswirken,

 

3. wegen Nichtbeachtung von Beschlüssen und Anordnungen der Fancluborgane,

 

4. wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Fanclubs.

 

Gegen einen Ausschluss kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch an den Vorstand

erhoben werden. Die nächst folgende Mitgliederversammlung trifft die endgültige

Entscheidung.

 

 

§ 11 Haftung

 

Bei Beschädigung von Sachwerten oder Körperverletzung, die durch Mitglieder des Fanclubs "Rot-Weiß Pfaffenhofen e. V." hervorgerufen werden, übernimmt der Fanclub keinerlei Haftung, sondern das Mitglied selbst.

 

 

§ 12 Organe des Fanclubs

 

Organe des Fanclubs sind:

 

1. Der Vorstand

2. Die Mitgliederversammlung

 

 

 

 

 

§ 13 Der Vorstand

 

(1)Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist im Innenverhältnis zum Verein verpflichtet, seine Tätigkeit nach den Weisungen des Gesamtvorstands auszuüben.

 

(2)Zum Gesamtvorstand gehören außer den in Absatz (1) bezeichneten Personen der Schriftführer und der stellvertretende Kassierer.

 

1. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung jährlich neugewählt, Wiederwahl ist zulässig.

 

2. Bei Ausscheiden des 1. Vorsitzenden kann der 2. Vorsitzende den Vereinsvorsitz bis zur nächsten Wahl übernehmen.

 

3. Für die Erledigung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden.

 

4. Kaufmännische Handlungen, die den Fanclub betreffen, sind ausschließlich Vorstandsmitgliedern vorbehalten.

 

 

§ 14 Mitgliederversammlung

 

1. Die Mitgliederversammlung ist eine ordnungsgemäß durch den Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder. Sie ist oberstes Organ des Fanclubs.

 

2. Die Mitgliederversammlung wird mündlich, per E-Mail und auf unserer Website „www.rw-pfaffenhofen.de“ spätestens zwei Wochen vor dem Termin angekündigt.

Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:

 

3.

a)Jahresbericht des Vorstandes

b)Bericht des Kassierers

c)Entlastung des Vorstandes nach Vorstandsantrag

d)Bestimmung des Wahlausschusses (2 Personen)

e)Wahl des neuen Vorstandes

f)Beschlussfassung über Anträge

 

4. Wenn es die Situation erfordert, kann der Vorstand auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.

 

5. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Mitglieder unter 16 Jahren sind nicht stimmberechtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschlüsse der Satzungsänderung bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder.

 

6. Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegt.

Wahlen und Beschlüsse sind protokollarisch festzuhalten.

 

7. Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzu-nehmen, die vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist den Mitgliedern innerhalb von sechs Wochen nach der Versammlung bzw. Beschlussfassung in geeigneter Form zugänglich zu machen. Einwendungen gegen diese Niederschrift können nur innerhalb eines Monats nach diesem Zeitpunkt erhoben werden.

 

 

 

 

§ 15 Auflösung des Fanclubs

 

1. Über die Auflösung des Fanclubs kann nur beschlossen werden, wenn der Vorstand oder 1/3 der Mitglieder dies beantragt und die Mitgliederversammlung (anwesende Mitglieder) mit ¾ Mehrheit der Stimmen beschließt. Voraussetzung ist Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Fanclubs.

 

2. Der Verein löst sich bei weniger als 5 Mitgliedern auf, das Vereinseigentum wird versteigert und der Erlös sowie die Kasse unter den Mitgliedern aufgeteilt.

 

 

 

Roth, den 29.07.2013